Änderung § 150 SGB XI vom 23.05.2020 Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 150 SGB XI, alle Änderungen durch Artikel 5 2. Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. (§ 150 SGB XI). ... die zwischen dem 1. I S. 2208, ... 2 ist bis zum 31. 1 SGB XI)Erstattung von coronabedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen für Pflegeeinrichtungen (§ 150 Abs. 2 SGB XI … § 150 Abs. (4) Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen tragen die gesetzlichen Krankenkassen und die soziale Pflegeversicherung die nach Absatz 2 entstehenden Erstattungen entsprechend dem Verhältnis, das dem Verhältnis zwischen den Ausgaben der Krankenkassen für die häusliche Krankenpflege und den Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung für Pflegesachleistungen im vorangegangenen Kalenderjahr entspricht. Dabei sind zum flexiblen Einsatz des Personals in anderen Versorgungsbereichen alle bestehenden Instrumente und Mittel einschließlich des Vertragsrechts zu nutzen, bei denen zulassungsrechtliche Voraussetzungen zweckgerichtet und unbürokratisch angewandt werden können. Auf § 150 SGB XI verweisen folgende Vorschriften: Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Überleitungs- und Übergangsrecht Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige … 1 SGB XI). COVIfSGAnpG Änderung des Pflegezeitgesetzes, Artikel 18 2. Die von der Pflegekasse und dem Leistungserbringer gemeinsam vorgenommenen Maßnahmen haben nicht zu einer Sicherstellung der pflegerischen Versorgung durch den Leistungserbringer geführt. Sog. Abweichungen von der vereinbarten Personalausstattung sowie der flexible Einsatz von Personal sind sanktionsfrei möglich (§ 150 Abs. Nach § 150a Abs. 3. 2 SGB XI ist jeweils eine separate Mail erforderlich, pro Notstandsmeldung nach § 150 Abs. Meldung von wesentlichen Beeinträchtigungen zur Sicherstellung der pflegerischen Vorsorgen (§ 150 Abs. 1 SGB XI Sehr geehrte Damen und Herren, der neu eingefügte § 150 SGB XI regelt v.a. (5) Die Pflegekassen können nach ihrem Ermessen zur Vermeidung von durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 im Einzelfall im häuslichen Bereich verursachten pflegerischen Versorgungsengpässen, Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungsbeträge (§ 36) nach vorheriger Antragstellung gewähren, wenn die Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 3 nicht ausreichend sind; dabei haben sie vorrangig Leistungserbringer zu berücksichtigen, die von Pflegefachkräften geleitet werden. Entsprechende Kostenerstattungszusagen sind jeweils auf bis zu drei Monate zu begrenzen. Mai 2020 bis einschließlich 31. Wer bekommt die Kosten erstattet? Absatz 5d gilt in dem Zeitraum vom 23. Diese Regelung betrifft alle Klienten mit einem Pflegegrad. I S. 874, 896; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 23.10.2020 BGBl. Dezember 2020 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich der Anspruch auch nach, ... § 37 § 149 Einrichtungen zur Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege. Downloads für Mitglieder: pdf 20 0430 §150 XI GKV FAQ Rettungsschirm (61 KB) pdf 20 0504 §150 XI Pflegekassen Berlin Hinweisblatt § 150 Abs 1 3 BLN (309 KB) Satz 1 Nr. (6) Die Absätze 1 bis 5b gelten bis einschließlich 31. §150.3 SGB XI Kostenerstattungs-Festlegungen für Pflegeeinrichtungen zum Pflege-Schutzschirm veröffentlicht . § 150 Abs. Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen (Kostenerstattungs-Festlegungen) vom 27.03.2020 mit Änderung vom 05.10.2020 (PDF, 79 KB) ; Fragen und Antworten zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen (PDF, 488 KB) Die Pflegekassen können bei Bedarf bereits vor dem Vorliegen der Empfehlungen Kostenerstattungen zusagen. Der § 150 regelt dabei die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung sowie die Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige während der COVID-19-Pandemie. 4 SGB V abgeschlossen haben, sind nicht von § 150 Abs. 3 SGB XI - Ausgleich finanzieller Belastungen. 2 bis 4 SGB XI schafft den gesetzlichen Rahmen zur Kostenerstattung von Mehrausgaben und Mindereinnahmen in Verbindung mit dem Coronavirus SARS-CoV- 2. Dezember 2020. 5 SGB XI) (3) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt im Benehmen mit den Bundesvereinigungen der Träger stationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen unverzüglich das Nähere für das Erstattungsverfahren und die erforderlichen Nachweise für seine Mitglieder fest. Mit dem COVID-19- Krankenhausentlastungsgesetz (§ 150 SGB XI) werden zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen infolge des Coronavirus SARS-CoV-2 anfallende außerordentliche Aufwendungen sowie Mindereinnahmen im Rahmen ihrer Leistungserbringung erstattet, die nicht anderweitig finanziert werden. § 71 Absatz 1a SGB XI sowie stationäre Hospize, haben einen Anspruch auf Erstattung. 2 SGB XI … die häusliche Pflege nicht anders sichergestellt werden kann. (Einrichtungen der Kurzzeitpflege gelten als vollstationäre Einrichtungen) Pflegedienste, die nur einen Versorgungsvertrag nach § 132a Abs. Dies gilt auch für den Einsatz von Beschäftigten für die Leistungen der zusätzlichen Betreuung nach § 43b in anderen Bereichen. Informationen zum Erstattungsverfahren nach § 150 Absatz 3 und Absatz 5a SGB XI finden Sie in den jeweiligen Festlegungen zum Erstattungsverfahren. § 4 COVID-19-VSt-SchutzV sei laut BMG solange anzuwenden, wie § 150 Sozialgesetzbuch (SGB) XI auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 152 SGB XI gelte – Voraussetzung sei das Fortbestehen der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Beschäftigte, die die direkte Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen nach dem SGB XI oder SGB V erbringen. 2 und 3 SGB XI im Rahmen von M&A Transaktionen. Alle nach dem SGB XI zugelassenen Pflegedienste, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Pflegeheime, einschließlich der … Die entsprechende Zahlung wird binnen vier Wochen fällig. Der Anspruch kann bei einer Pflegekasse zum Monatsende geltend gemacht werden. Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige. (2) Den zugelassenen Pflegeeinrichtungen werden die ihnen infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 anfallenden, außerordentlichen Aufwendungen sowie Mindereinnahmen im Rahmen ihrer Leistungserbringung, die nicht anderweitig finanziert werden, erstattet. In der Praxis haben zwischenzeitlich ein Großteil der Pflegeunternehmen eine Erstattung nach § 150 Abs. 667 EUR je Vollzeitkraft Der Anspruch besteht unabhängig von einer Anzeige nach § 150 Abs. Dabei sind gemessen an der besonderen Herausforderung von allen Beteiligten pragmatische Lösungen in der Umsetzung vorzusehen. COVIfSGAnpG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 5b 2. Über die Links, Sie sehen die Vorschriften, die auf § 150 SGB XI verweisen. der Differenz, die sich beim Vergleich der Anzahl der im letzten Quartal des Jahres 2019 monatsdurchschnittlich betreuten Pflegebedürftigen und der Anzahl der in dem Monat, für den Mindereinnahmen geltend gemacht werden, betreuten Pflegebedürftigen ergibt. Seite 1 Meldung von wesentlichen Beeinträchtigungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung nach § 150 Abs. Dabei sind bei Unterschreitungen der vereinbarten Personalausstattung keine Vergütungskürzungsverfahren nach § 115 Absatz 3 Satz 1 durchzuführen. März 2021 gestellt werden." Oktober 2020 und dem 31. 1 SGB XI eine wesentliche Beeinträchtigung der Leistungserbringung angezeigt hat. Die Auszahlung des gesamten Erstattungsbetrages hat innerhalb von 14 Kalendertagen über eine Pflegekasse zu erfolgen. Damit ihr die Prämie nach §150a Absatz 7 SGB XI für eure Mitarbeiter beantragen könnt, müsst ihr ermitteln, wer von euren Mitarbeitern einen Anspruch auf die Auszahlung hat. Berücksichtigung von Erstattungsbeträgen nach § 150 Abs. I S. 1018; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. 1 SGB XI. Das Nähere zum Umlageverfahren und zur Zahlung an die Pflegeversicherung bestimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Die aktualisierte Fassung wird auf der Homepage des GKV-SV eingestellt. § 150a SGB XI-Entwurf Corona-Prämie. 2 SGB XI beantragt. Nach § 150 Abs. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. I S. 1014) § 150 Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt Einzelheiten zum Einsatz des Entlastungsbetrags für andere Hilfen nach Satz 1 in Empfehlungen fest. Der jeweilige Finanzierungsanteil, der auf die privaten Versicherungsunternehmen entfällt, kann von dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. unmittelbar an das Bundesamt für Soziale Sicherung zugunsten des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung nach § 65 geleistet werden. Die Auszahlung kann vorläufig erfolgen. Es genügt die Anzeige an eine als Partei des Versorgungsvertrages beteiligte Pflegekasse. Mai 1994, BGBl. nach § 150 Abs. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt Einzelheiten dazu in Empfehlungen fest. COVIfSGAnpG am 23. In dieser Arbeitshilfe beschreiben wir, wie Sie die Kostenerstattungen erhalten. 1 S. 1 SGB XI-Entwurf sind die zugelassenen Pflegeeinrichtungen (vgl. Die Erstattung der Mindereinnahmen wird begrenzt auf eine monatliche Summe aus der Multiplikation von. I S. 1014) ... auf bis zu 150 Euro für die in Absatz 2 Satz 2 genannten Personen sowie. Die Bundesländer können die Prämie auf bis zu 150 bzw. Zentrales Kriterium für die Zuordnung zu § 150a Absatz 2 Satz 1 Nr. 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtung der Pflegekasse gemäß § 150 Abs. Die zugelassene Pflegeeinrichtung (nach § 72 SGB XI) erhält den Betrag der Corona-Prämien für ihre anspruchsberechtigten Beschäftigten von der sozialen Pflegeversicherung als Vorauszahlung. 1. I S. 2397, ... anderweitige vollstationäre pflegerische Versorgung". 3) Regelungen zur Kostenerstattung zur Vermeidung von durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten pflegerischen Versorgungsengpässen in der häuslichen Versorgung nach § 150 Abs. 2 SGB XI (Ziffer 3 Abs. 5 Satz 3 SGB XI vom27.03.2020 I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2020 BGBl. § 150 SGB XI – Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige Absatz 1 beschreibt die Notwendigkeit der Information und Zusammenarbeit mit … Andere Beschäftigte, die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind. Der Fragen-Antwort-Katalog zur Umsetzung § 150 Abs. 3 SGB XI)Unterstützung für Pflegebedürftige während der Corona-Pandemie (§ 150 Abs. Dezember 2020 verlängert werden, dies auch für die erhöhte Hilfsmittelpauschale gelten muss, wird wohl auch kurzfristig mit einer entsprechenden Veröffentlichung seitens des BMG und GKV-Spitzenverband zu rechnen sein. Der Anspruch auf Erstattung kann bei einer Pflegekasse regelmäßig zum Monatsende geltend gemacht werden, die Partei des Versorgungsvertrages ist. I S. 2208, Artikel 5 Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), Artikel 5 Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Artikel 4 COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, § 149 SGB XI Einrichtungen zur Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und anderweitige vollstationäre pflegerische Versorgung, § 150a SGB XI Sonderleistung während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie, § 4 COVID-19-VSt-SchutzV Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, § 9 PflegeZG Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie, Artikel 4 COVKHEntlG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 5 KHZG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 10 KHZG Änderung des Pflegezeitgesetzes, Artikel 5 2. § 45b Absatz 2 Satz 3 und Absatz 4 findet keine Anwendung. 5a bis 5c SGB XI). § 150 Abs. In Abstimmung mit den weiteren hierbei zuständigen Stellen, insbesondere den nach Landesrecht bestimmten heimrechtlichen Aufsichtsbehörden, haben die Pflegekassen zusammen mit der Pflegeeinrichtung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung die erforderlichen Maßnahmen und Anpassungen vorzunehmen, wobei auch von der vereinbarten Personalausstattung einschließlich deren gesetzlichen Bestimmungen nach diesem Buch abgewichen werden kann. (1) Im Fall einer wesentlichen Beeinträchtigung der Leistungserbringung infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 ist der Träger einer nach § 72 zugelassenen Pflegeeinrichtung verpflichtet, diese umgehend den Pflegekassen gegenüber anzuzeigen. 3 SGB XI) Unterstützung für Pflegebedürftige während der Corona-Pandemie (§ 150 Abs. 1 SGB XI sind alle Pflegeunternehmen verpflichtet an die zuständige Pflegekasse zu melden, wenn die pflegerische Versorgung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wesentlich beeinträchtigt ist. Das Bundesamt für Soziale Sicherung stellt die Höhe des Finanzierungsanteils der privaten Versicherungsunternehmen auf Basis der vierteljährlichen Finanzstatistiken der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen fest. (5b) Abweichend von § 45b Absatz 1 Satz 3 können Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 den Entlastungsbetrag auch für die Inanspruchnahme anderer Hilfen im Wege der Kostenerstattung einsetzen, wenn dies zur Überwindung von infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Versorgungsengpässen erforderlich ist. Die Pflegekassen können aus wichtigen Gründen die Kostenerstattungszusage jederzeit widerrufen. § 150 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. 5 SGB XI könnten die Pflegekassen zwar nach ihrem Ermessen zur Vermeidung von - durch den Coronavirus im Einzelfall im häuslichen Bereich verursachten - pflegerischen Versorgungsengpässen Kostenerstattung gewähren. Mit der logischen Begründung, dass wenn die Regelungen in § 150 SGB XI bis zum 31. (5a) Den nach Maßgabe des gemäß § 45a Absatz 3 erlassenen Landesrechts anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag werden die ihnen infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 anfallenden, außerordentlichen Aufwendungen sowie Mindereinnahmen im Rahmen ihrer Leistungserbringung, die nicht anderweitig finanziert werden, aus Mitteln der Pflegeversicherung erstattet, wenn sie diese Aufwendungen nachweisen oder die Mindereinnahmen glaubhaft machen. Oktober 2020 BGBl. September 2020 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich der Anspruch auch nach, ... 149 Absatz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch), 2. 2 XI). 1 SGB XI (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)* Refinanzierung von FFP2-Masken über den Rettungsschirm nach § 150 SGB XI Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend möchten wir Sie über zwei Themen rund um den Rettungsschirmnach § 150 SGB XI informieren 1. § 72 SGB XI) verpflichtet, ihren Beschäftigten im Jahr 2020 als Wertschätzung für die besonderen Anforderungen während der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie eine für jeden Beschäftigten einmalige Sonderleistung zu zahlen (Corona-Prämie). Regelungen zur Erstattung von Mehrkosten und Mindereinnahmen der Pflegeeinrichtungen infolge der Pandemie im Bereich SGB XI (§ 150 Abs. Nach § 150 Absatz 2 SGB XI werden zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen die ihnen infolge des anfallenden, außerordentlichen Aufwendungen sowie Mindereinnahmen im Rahmen ihrer Leistungserbringung, die nicht anderweitig finanziert werden, aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung erstattet. die Beschäftigten glaubhaft darlegen, dass sie die Pflege oder die Organisation der Pflege auf Grund der SARS-CoV-2-Pandemie übernehmen, die Beschäftigten keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall eines Kindes nach § 45 des Fünften Buches oder nach § 45 Absatz 4 des Siebten Buches haben und. Dieser muss im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.10.2020 mindestens 3 Monate in … 5. auf bis zu 900 Euro für die in nach Absatz 3 genannten Auszubildenden. (5c) Abweichend von § 45b Absatz 1 Satz 5 zweiter Halbsatz kann der im Jahr 2019 nicht verbrauchte Betrag für die Leistung nach § 45b Absatz 1 Satz 1 in den Zeitraum bis zu dem in Absatz 6 Satz 1 genannten Datum übertragen werden. Meldung von wesentlichen Beeinträchtigungen zur Sicherstellung der pflegerischen Vorsorgen (§ 150 Abs. 1 Nummer 2 der Prämien-Festlegungen Teil 1) hinsichtlich der tagesstrukturie renden, aktivierenden, betreuenden oder pflegenden Tätigkeit zu verstehen? Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in, ... Sie wird der Einrichtung von den Pflegekassen entsprechend dem Verfahren nach, ... an ihre Beschäftigten gezahlten, vergleichbaren Sonderleistungen können nicht nach, ... Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 den Befristungszeitraum der §§ 147, ... Angebote zur Unterstützung im Alltag sind, über eine Pflegekasse entsprechend der in, V. v. 30.04.2020 BAnz AT 04.05.2020 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.09.2020 BAnz AT 30.09.2020 V2, ... der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nur solange anzuwenden, wie, Artikel 3 G. v. 28.05.2008 BGBl. 4 V. v. 30.11.2020 BAnz AT 01.12.2020 V1, Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006, § 150 Absatz 2 bis 5a des Elften Buches Sozialgesetzbuch, § 150 Absatz 5d Satz 1 und 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, § 150 Absatz 4 Satz 1 bis 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, § 150 Absatz 5a des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Sechzehntes Kapitel Überleitungs- und Übergangsrecht, Dritter Abschnitt Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie, § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte, Artikels 5 Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) G. v. 23. Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen (Kostenerstattungs-Festlegungen) … COVIfSGAnpG Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Für Ihr Blog oder Forum - Gesetze verknüpfen. Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe a (, V. v. 14.10.2020 BAnz AT 14.10.2020 V1; aufgehoben durch § 17 Abs. Für zugelassene Pflegeeinrichtungen, die eine vertragliche Regelung der Pflegevergütung nach den §§ 85 und 89 abgeschlossen haben, findet § 85 Absatz 7 insoweit keine Anwendung. den Ausgleich von Mindererlösen und Mehraufwand (5d) Abweichend von § 44a Absatz 3 Satz 1 haben Beschäftigte im Sinne des § 7 Absatz 1 des Pflegezeitgesetzes Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu insgesamt 20 Arbeitstage, um die Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes sicherzustellen oder zu organisieren, unabhängig davon, ob eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung im Sinne des § 2 des Pflegezeitgesetzes vorliegt, wenn. Die Auszahlung des gesamten Erstattungsbetrages erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Antragsstellung. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit regelmäßig über die Ausgabenentwicklung. vorgesehen (150 SGB Abs. 5 SGB XI: pflegerischer Versorgungsengpass muss erkennbar sein. Neue FAQs zum Rettungsschirm nach § 150 SGB XI: Überbrückungshilfen des Bundes sind vorrangig zu beantragen Dezember 2020. Bei den in § 39a Absatz 1 des Fünften Buches genannten stationären Hospizen, mit denen ein Versorgungsvertrag als stationäre Pflegeeinrichtung nach § 72 besteht, tragen die gesetzlichen Krankenkassen 80 Prozent der nach Absatz 2 entstehenden Erstattungen. bis zu 1.500 Euro aufstocken. 1 SGB XI)Erstattung von coronabedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen für Pflegeeinrichtungen (§ 150 Abs. Die Festlegungen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit. 26.05.1994 BGBl. Die privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, beteiligen sich mit einem Anteil von 7 Prozent an den Kosten, die sich gemäß Absatz 2 ergeben. pro Antrag nach § 150 Abs. 3 SGB XI wurde seitens des GKV-SV angepasst und liegt in der Version 3.0 mit Stand 24.7.2020 vor. 1.000 EUR je Vollzeitkraft. b) Nach der Angabe zu, ... ist bis zum 30. Es handelt sich hierbei um befristete Hilfsmaßnahmen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) und Vereinfachungen für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages (§ 45b des Elften Buches Sozialgesetzbuch). Auf § 150a SGB XI verweisen folgende Vorschriften: Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Überleitungs- und Übergangsrecht Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie § 152 (Verordnungsermächtigung) G. v. 19.05.2020 BGBl. Mai 2020 und Änderungshistorie des SGB XI Hervorhebungen: alter Text, neuer Text (§ 150 Abs. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Zur Finanzierung der den Krankenkassen nach den Sätzen 1 und 2 entstehenden Kosten erhebt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen von den Krankenkassen eine Umlage gemäß dem Anteil der Versicherten der Krankenkassen an der Gesamtzahl der Versicherten aller Krankenkassen. 5 SGB XI) Mai 1994, BGBl. "Notstandsmeldung" nach § 150 Abs.