(3) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach Absatz 1 sollen die Pflegekassen zusammenarbeiten und kassenübergreifende Leistungen zur Prävention erbringen. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2020 BGBl. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes die Kriterien für die Leistungen nach Satz 1 fest, insbesondere hinsichtlich Inhalt, Methodik, Qualität, wissenschaftlicher Evaluation und der Messung der Erreichung der mit den Leistungen verfolgten Ziele. Bedarfs- konstellationen gem. 2 SGB XI für in der sozialen Pflegeversicherung Versicherte erbracht werden sollen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden hier genau geregelt. 26.05.1994 BGBl. § 85 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. All donations to this fundraiser go to the fundraiser creator's personal checking account. (7) Im Jahr 2020 müssen die Ausgaben der Pflegekassen für die Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1 nicht dem in Absatz 2 festgelegten Betrag entsprechen. 4 SGB XI 106 4.1.6 Umsetzungsstand der gesetzlichen Neuregelungen gem. Prävention in Pflegeeinrichtungen, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation. 5 Satz 1 SGB XI zur Abgrenzung stationärer Einrichtungen von anderen Räumlichkeiten ist am 18. Erreicht eine Pflegekasse den in Absatz 2 festgelegten Betrag in einem Jahr nicht, stellt sie die nicht verausgabten Mittel im Folgejahr dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen zur Verfügung, der die Mittel nach einem von ihm festzulegenden Schlüssel auf die Pflegekassen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1 verteilt, die Kooperationsvereinbarungen zur Durchführung kassenübergreifender Leistungen geschlossen haben. 1 mehrere Patienten Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI. SGB XI Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung. 3 G v. 23.10.2020 I 2220, § 5 Prävention in Pflegeeinrichtungen, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation, § 7c Pflegestützpunkte, Verordnungsermächtigung, § 8a Gemeinsame Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung, § 10 Berichtspflichten des Bundes und der Länder, § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, § 13 Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen, § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument, § 17 Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen, § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, § 18a Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten, § 18b Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren, § 18c Fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, § 20 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, § 21 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für sonstige Personen, § 22 Befreiung von der Versicherungspflicht, § 23 Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungs­unternehmen, § 24 Versicherungspflicht der Abgeordneten, § 27 Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages, § 30 Dynamisierung, Verordnungsermächtigung, § 31 Vorrang der Rehabilitation vor Pflege, § 32 Vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, § 35a Teilnahme an einem Persönlichen Budget nach § 29 des Neunten Buches, § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung), § 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen, Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen, § 44 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen, § 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag, Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe, § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung, § 45c Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts, Verordnungsermächtigung, § 45d Förderung der Selbsthilfe, Verordnungsermächtigung, Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen, § 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen, § 47a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, § 48 Zuständigkeit für Versicherte einer Krankenkasse und sonstige Versicherte, § 50 Melde- und Auskunftspflichten bei Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung, § 51 Meldungen bei Mitgliedern der privaten Pflegeversicherung, § 53a Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, § 53b Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte, Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, § 53c Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, Übergangsregelung, § 53d Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund, § 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, § 58 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten, § 59 Beitragstragung bei anderen Mitgliedern, § 61 Beitragszuschüsse für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatversicherte, Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern, § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag, § 75 Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die pflegerische Versorgung, Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern, § 77 Häusliche Pflege durch Einzelpersonen, § 79 Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen, § 82 Finanzierung der Pflegeeinrichtungen, § 83 Verordnung zur Regelung der Pflegevergütung, Vergütung der stationären Pflegeleistungen, § 87a Berechnung und Zahlung des Heimentgelts, Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen, § 89 Grundsätze für die Vergütungsregelung, § 90 Gebührenordnung für ambulante Pflegeleistungen, § 94 Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen, § 95 Personenbezogene Daten bei den Verbänden der Pflegekassen, § 96 Gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten, § 97 Personenbezogene Daten beim Medizinischen Dienst, § 97a Qualitätssicherung durch Sachverständige, § 97b Personenbezogene Daten bei den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden und den Trägern der Sozialhilfe. die Ausweitung von niedrigschwelligen Entlastungsangeboten für alle Pflegebedürftigen. Die Ausgaben sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches anzupassen. Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V vom 21. März 2002 nach § 5 Abs. Basiswissen POCUS : Point of … (5) Die Pflegekassen beteiligen sich an der nationalen Präventionsstrategie nach den §§ 20d bis 20f des Fünften Buches mit den Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2. SGB XI ÄndG keine Hinweise auf den zweiten Schritt der Reform gibt, sondern nur vage Ankündigungen. 49 Entscheidungen zu § 5 SGB XII in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2017 - L 9 SO 354/16. Juni 2000 in der Fassung vom 1. § 150 Abs. Nach § 150 Abs. SGB XI 11. SGB XI in Verbindung mit den Empfehlungen gem. 5 SGB XI Zuordnung des voraussichtlich zu versorgenden Personenkreises sowie Art, Inhalt und Umfang der Leistungen, die von der Einrichtung während des nächsten Pfle-gesatzzeitraumes erwartet werden. Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Vielleicht brauchen Versicherte gar nicht so viele Pflegesachleistungen, wie ihnen die Pflegeversicherung zuspricht, und vielleicht möchten auch deren Angehörige etwas für sie tun – dann können Pflegesachleistungen und (anteiliges) Pflegegeld kombiniert werden. § 15 Abs. SGB XI Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung. § 150 Abs. Dezember 2019 in Kraft getreten. Figure 5.1 Factors impacting on the challenges 101 Auf die zum Zwecke der Vorbereitung und Umsetzung der Kooperationsvereinbarungen nach Satz 2 gebildeten Arbeitsgemeinschaften findet § 94 Absatz 1a Satz 2 und 3 des Zehnten Buches keine Anwendung. Es umfasst Stand 2019 146 einzelne Paragrafen, die in 14 Kapitel unterteilt sind. Der GKV-Spitzenverband hat Mitte 2016 einen Leitfaden zu Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI veröffentlicht. The sovereign gold bonds (SGB) will be issued every month from October 2018 to February 2019. 5 SGB XI könnten die Pflegekassen zwar nach ihrem Ermessen zur Vermeidung von - durch den Coronavirus im Einzelfall im häuslichen Bereich verursachten - pflegerischen Versorgungsengpässen Kostenerstattung gewähren. Erstes Kapitel. SGB XI und § 71 Abs. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SGB XI verweisen. Ernährung des Menschen / Elmadfa, Ibrahim. Abs. 2 SGB XI – neu). (3) Stellt das Bundesamt für Soziale Sicherung fest, dass ein möglicher Liquiditätsengpass des Ausgleichsfonds nur durch die aus Mitteln nach § 62 SGB XI … Person (Name, An-schrift, Telefonnummer, ggf. (2) Der Antrag wird formlos an die zuständige Pflegekasse gerichtet. 5 SGB XI könnten die Pflegekassen zwar nach ihrem Ermessen zur Vermeidung von - durch den Coronavirus im Einzelfall im häuslichen Bereich verursachten - pflegerischen Versorgungsengpässen Kostenerstattung gewähren. 11 versicherungspflichtig geworden sind, deren Anspruch auf Rente schon an diesem Tag bestand und die bis zu diesem Zeitpunkt nach § 10 oder nach § 7 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte versichert waren, aber nicht die Vorversicherungszeit des § 5 Abs. § 5 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. Free shipping for many products! Invest 5-10% of portfolio in sovereign gold bonds to … (6) Die Leistungsträger haben im Rahmen ihres Leistungsrechts auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit ihre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzenden Leistungen in vollem Umfang einzusetzen und darauf hinzuwirken, die Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern sowie eine Verschlimmerung zu verhindern. Stripe, Facebook's fundraising payment processor, distributes each donation after a 7 day hold to reduce risks, such as refunds and negative balances. 5 SGB XI: pflegerischer Versorgungsengpass muss erkennbar sein. Leistungskataloge und Vergütungen SGB XI 2018 Ein bundesweiter Vergleich - Studie by Andreas Heiber 9783866307391 (Paperback, 2019) Delivery US shipping is usually within 11 to 15 working days. SGB XI-ÄndG werden einige Anregungen des Beirats aufgenommen wie z.B. (1) Antragsberechtigt sind alle nach § 72 SGB XI zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtun-gen, die 1. über das Pflegepersonal verfügen, welches sie nach der geltenden Pflegesatzvereinba-rung gemäß § 84 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 SGB XI jeweils vorzuhalten haben und Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. - 6., überarbeitete und aktualisierte Auflage. Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen. 110. Sind in einem Jahr die Ausgaben rundungsbedingt nicht anzupassen, ist die unterbliebene Anpassung bei der Berechnung der Anpassung der Ausgaben im Folgejahr zu berücksichtigen. Einrichtung, Qualifikation) und den zu erbringenden Leistungen (1) Die Pflegekassen sollen Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 71 Absatz 2 für in der sozialen Pflegeversicherung Versicherte erbringen, indem sie unter Beteiligung der versicherten Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtung Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten entwickeln sowie deren Umsetzung unterstützen. 4. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, Pauschale Zusatzzahlung nach §18 Absatz 3b SGB XI, Wiederholungsbegutachtung nach § 18 Absatz 2 Satz 5 SGB XI, Form der Bescheide, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Absatz 1 SGB XI, Pflegekurse nach § 45 SGB XI, Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI Sehr geehrte Damen und Herren, 2 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung vom 13. Die Pflichten der Pflegeeinrichtungen nach § 11 Absatz 1 bleiben unberührt. LSG Hessen, 20.03.2013 - … 1 SGB V 5.1 Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Anforderungen an die verhaltens-bezogenen primärpräventiven Leistungen sind in Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nach §45 SGB XI eine Pflegesachleistung. Oktober 2018. Nach § 150 Abs. 4. Find many great new & used options and get the best deals for SGB XI, Brand New, Free shipping in the US at the best online prices at eBay! Erreicht eine Pflegekasse den in Absatz 2 festgelegten Betrag in einem Jahr nicht, stellt sie die nicht verausgabten Mittel im Folgejahr dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen zur Verfügung, der die Mittel nach einem von ihm festzulegenden Schlüssel auf die Pflegekassen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1 verteilt, die Kooperationsvereinbarungen zur Durchführung kassenübergreifender Leistungen geschlossen haben. Aufgrund der Neufassung des § 37 Absatz 5 SGB XI im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes haben die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI am 29.05.2018 Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI beschlossen. SeniVita AltenPflege 5.0 Das Projekt wird als Evaluationsprojekt ohne Förderung im Modellprogramm zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen nach § 45f SGB XI evaluiert. Auflage 2018 Inversa Alltagsbegleiter in der Altenhilfe nach den §§ 43b,53c SGB XI, Welterod. Die Richtlinie des GKV-Spitzenverbands nach § 71 Abs. Die Richtlinie des GKV-Spitzenverbands nach § 71 Abs. 48 5.eistungen zur individuellen verhaltensbezogenen L Prävention nach § 20 Abs. See all formats and editions Hide other formats and editions. 11 in der seit dem 1. 15-sgb-xi admin 2019-01-22T09:44:01+00:00 § 15 Pflegeversicherungsgesetz Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument (1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). SGB XI - Soziale Pflegeversicherung (German) Perfect Paperback 5.0 out of 5 stars 3 ratings. Alle nach dem SGB XI zugelassenen Pflegedienste, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Pflegeheime, einschließlich der Betreuungsdienste nach § 71 Absatz 1a SGB XI, können die Kostenerstattung in Anspruch nehmen. Dezember 2003, BGBl. 311 V v. 19.6.2020 I 1328 § 5 SGB V Versicherungspflicht (1) Versicherungspflichtig sind 1. 5 Satz 1 SGB XI. Inhaltsverzeichnis. In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene. 4 Nr. Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 1 01 01 0 702 Anfahrtspauschale 08.00-20.00 Uhr 50% Tag SGB XI § 5 Abs. Inhaltsverzeichnis. Sind in einem Jahr die Ausgaben rundungsbedingt nicht anzupassen, ist die unterbliebene Anpassung bei der Berechnung der Anpassung der Ausgaben im Folgejahr zu berücksichtigen. Stammdaten und Kontaktmöglichkeiten des Angebots zur Unterstützung im Alltag Bezeichnung Text oder Auswahlfeld (3) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach Absatz 1 sollen die Pflegekassen zusammenarbeiten und kassenübergreifende Leistungen zur Prävention erbringen. Mai 1994, BGBl. Stand: Zuletzt geändert durch Art. SGB XI – Soziale Pflegeversicherung. Leitfaden Prävention. Stand: Zuletzt geändert durch Art. Dezember 2019 in Kraft getreten. interne Verweise § 134 SGB XI Verwaltung und Anlage der Mittel (vom 01.01.2017) § 97c Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. § 97d Begutachtung durch unabhängige Gutachter, § 100 Nachweispflicht bei Familienversicherung, § 102 Angaben über Leistungsvoraussetzungen, § 103 Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer, § 105 Abrechnung pflegerischer Leistungen, § 106b Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur, § 110 Regelungen für die private Pflegeversicherung, Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen, § 112a Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten, § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität, § 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege, § 113c Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen, § 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen, § 114b Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen, § 114c Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen; Berichtspflicht, § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung, § 115a Übergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungs-Richtlinien, § 117 Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden, § 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung, § 119 Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes, § 120 Pflegevertrag bei häuslicher Pflege, § 123 Durchführung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen, Verordnungsermächtigung, § 124 Befristung, Widerruf und Begleitung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung; Beirat, § 125 Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur, Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge, § 127 Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen, § 128 Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens, § 129 Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen, § 133 Rechtsform und Vertretung in gerichtlichen Verfahren, Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, § 140 Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade, § 141 Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, § 142 Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren, § 143 Sonderanpassungsrecht für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die technischen Berechnungsgrundlagen privater Pflegeversicherungsverträge, Sonstige Überleitungs-, Übergangs- und Besitzstandsschutzregelungen, § 144 Überleitungs- und Übergangsregelungen, Verordnungsermächtigung, § 145 Besitzstandsschutz für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen in häuslicher Pflege, § 146 Übergangs- und Überleitungsregelung zur Beratung nach § 37 Absatz 3, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie, § 147 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18, § 149 Einrichtungen zur Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und anderweitige vollstationäre pflegerische Versorgung, § 150 Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige, § 150a Sonderleistung während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie, Anlage 1 (zu § 15)Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul, Anlage 2 (zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul.